AGBs
Für mein Coaching und meine Beratung
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Berater Maria Luisa Barontini (nachfolgend Coach genannt) und dem Klient/die Klientin als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Coaches individuell oder in der Gruppe annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung, kognitiven Umstrukturierung und Entspannungstechiken.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrages
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klient/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten/der Klientin.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient/die Klientin trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 3 Mitwirkung des Klient/der Klientin
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klient/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein.
3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das erfolderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der Coach/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneinen. Auch der Klient/die Klientin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Diese Erklärung muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin - per Mail erfolgen.
§ 4 Honorierung des Coaches/Trainers
1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem Klienten/die Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coaches/Trainers aufgeführt sind.
2) Die Honorare für die Beratung sind nach jedem Termin von dem Klient/der Klientin innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
2a) Beim Coaching-Programm „Baum des Lebens“ gelten besonderen Konditionen:
- wer den gesamten Betrag im Voraus zahlt erhält, einen Rabatt von 10%
- versäumte Kurseinheiten an dem gebuchten Wochentag können an anderen Wochentagen in anderen Gruppen nachgeholt werden
- Zufriedenheitsgarantie: wer mit dem Kurs nicht zufrieden ist und den Kurs nicht bis zum Ende besuchen, bekommt den Betrag über die zukünftigen Unterrichtsstunden zurück.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klient/die Klientin nicht in Rechnung gestellt. Der Klient/Die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandortes vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
1) Der Coach behandelt die Daten des Klienten/die Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten/die Klientin. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten/der Klientin erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient/die Klientin zustimmen wird.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen.
5) Sofern der Klient/die Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.